Mehrfamilienhaus Schweiz Eigentümer
Für Immobilienbesitzer & Vermieter

Eigentum verpflichtet.
Wir schützen Ihr Vermögen.

Ob Glatteis vor dem Haus, eine Dachlawine oder lockere Treppenstufen: Als Besitzer von Mehrfamilienhäusern oder Grundstücken haften Sie für Schäden, die von Ihrer Immobilie ausgehen.

Die Werkeigentümerhaftung

Sie haften auch ohne eigenes Verschulden

Die meisten Eigenheimbesitzer glauben, ihre Privathaftpflicht würde alles abdecken. Doch für vermietete Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder unbebaute Grundstücke ist eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zwingend nötig.

In der Schweiz gilt die strenge "Werkeigentümerhaftung" (Art. 58 OR). Sie haften als Eigentümer auch dann für Schäden (z.B. durch Baumängel oder ungenügenden Unterhalt), wenn Sie gar keine direkte Schuld am Unfall tragen. Die Versicherung übernimmt die Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Klagen ab.

Ideal für Stockwerkeigentümer (STWEG)

Auch Eigentümergemeinschaften müssen sich gegen Unfälle in den Gemeinschaftszonen (Treppenhaus, Lift, Gartenwege) absichern.

Winterdienst Schweiz Gebäude

Ein nicht geräumter Gehweg im Winter reicht für eine Klage aus.

Abdeckung

Welche Gefahren sind versichert?

Die Versicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und oft auch Umweltschäden ab, die von Ihrer Immobilie ausgehen.

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Passanten rutschen auf nicht gestreuten Wegen aus, stolpern über herumliegende Gegenstände oder stürzen im unbeleuchteten Treppenhaus.

Baumängel

Dachlawinen (Eiszapfen), herunterfallende Dachziegel bei Sturm oder abbröckelnde Fassadenteile beschädigen geparkte Autos oder verletzen Menschen.

Unbebaute Grundstücke

Ein morscher Baum auf Ihrem leeren Grundstück stürzt beim nächsten Unwetter auf das Nachbarhaus oder die Strasse.

Gewässerschäden

Der Heizöltank in Ihrem Mehrfamilienhaus leckt. Öl gelangt ins Grundwasser. Die Sanierungskosten sind enorm und in Top-Tarifen gedeckt.

Moderne Erweiterungen

Lösungen für die Energiewende

Moderne Immobilien haben moderne Risiken. Die besten Tarife der Schweiz integrieren heute neue Technologien und kleinere Bauvorhaben kostenlos.

Photovoltaik-Anlagen

Einspeisung von Strom und Schäden, die durch defekte Solaranlagen auf Ihrem Dach entstehen (z.B. Brandausbruch, herabfallende Module).

Kleinere Umbauten inklusive

Für kleinere Renovationen (z.B. bis 100'000 CHF Bausumme) ist das Bauherrenrisiko oft automatisch ohne separate Bauherrenhaftpflicht mitversichert.

Ladestationen (Wallboxen)

Schutz bei Sach- oder Personenschäden, die durch den Betrieb von E-Ladestationen für Mieter auf Ihrem Grundstück entstehen.

Fallbeispiel: Die Dachlawine

Nach starken Schneefällen taut es leicht. Ohne dass der Hausbesitzer es bemerkt, löst sich vom Dach seines Mehrfamilienhauses eine schwere Dachlawine (Eis und Schnee). Sie stürzt direkt auf einen Spaziergänger und beschädigt zudem ein parkiertes Auto.

Spitalaufenthalt & Totalschaden Auto 45'000 CHF
Kosten für den Hausbesitzer 500 CHF (Selbstbehalt)

Da kein Schneefanggitter installiert war, bejahte das Gericht die Werkeigentümerhaftung des Hausbesitzers.

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Häufige Fragen für Immobilienbesitzer

Reicht meine normale Privathaftpflicht nicht aus?
Das kommt darauf an. Wenn Sie ein Einfamilienhaus besitzen und dieses ausschliesslich selbst bewohnen, ist das Risiko in der Regel in der Privathaftpflicht abgedeckt. Sobald Sie aber Wohnungen vermieten, ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzen, benötigen Sie zwingend die separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Ist das dasselbe wie eine Gebäudeversicherung?
Nein. Die Gebäudeversicherung (oft kantonal obligatorisch) deckt Schäden, die an Ihrer Immobilie entstehen (z.B. Feuer, Hagel, Überschwemmung). Die Haftpflicht deckt Schäden, die Ihre Immobilie bei anderen (Menschen oder fremden Sachen) anrichtet.
Zahlt die Versicherung, wenn der Hauswart seine Pflicht vernachlässigt?
Ja. Wenn Ihr angestellter oder beauftragter Hauswart den Gehweg nicht korrekt von Schnee befreit und jemand verunfallt, wendet sich das Opfer an Sie als Eigentümer. Ihre Versicherung übernimmt den Schaden und prüft gegebenenfalls, ob sie Regress auf den Hauswart nehmen kann.

Ihr Vermögen, richtig geschützt.

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