Ob Glatteis vor dem Haus, eine Dachlawine oder lockere Treppenstufen: Als Besitzer von Mehrfamilienhäusern oder Grundstücken haften Sie für Schäden, die von Ihrer Immobilie ausgehen.
Die meisten Eigenheimbesitzer glauben, ihre Privathaftpflicht würde alles abdecken. Doch für vermietete Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder unbebaute Grundstücke ist eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zwingend nötig.
In der Schweiz gilt die strenge "Werkeigentümerhaftung" (Art. 58 OR). Sie haften als Eigentümer auch dann für Schäden (z.B. durch Baumängel oder ungenügenden Unterhalt), wenn Sie gar keine direkte Schuld am Unfall tragen. Die Versicherung übernimmt die Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Klagen ab.
Ideal für Stockwerkeigentümer (STWEG)
Auch Eigentümergemeinschaften müssen sich gegen Unfälle in den Gemeinschaftszonen (Treppenhaus, Lift, Gartenwege) absichern.
Ein nicht geräumter Gehweg im Winter reicht für eine Klage aus.
Die Versicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und oft auch Umweltschäden ab, die von Ihrer Immobilie ausgehen.
Passanten rutschen auf nicht gestreuten Wegen aus, stolpern über herumliegende Gegenstände oder stürzen im unbeleuchteten Treppenhaus.
Dachlawinen (Eiszapfen), herunterfallende Dachziegel bei Sturm oder abbröckelnde Fassadenteile beschädigen geparkte Autos oder verletzen Menschen.
Ein morscher Baum auf Ihrem leeren Grundstück stürzt beim nächsten Unwetter auf das Nachbarhaus oder die Strasse.
Der Heizöltank in Ihrem Mehrfamilienhaus leckt. Öl gelangt ins Grundwasser. Die Sanierungskosten sind enorm und in Top-Tarifen gedeckt.
Moderne Immobilien haben moderne Risiken. Die besten Tarife der Schweiz integrieren heute neue Technologien und kleinere Bauvorhaben kostenlos.
Einspeisung von Strom und Schäden, die durch defekte Solaranlagen auf Ihrem Dach entstehen (z.B. Brandausbruch, herabfallende Module).
Für kleinere Renovationen (z.B. bis 100'000 CHF Bausumme) ist das Bauherrenrisiko oft automatisch ohne separate Bauherrenhaftpflicht mitversichert.
Schutz bei Sach- oder Personenschäden, die durch den Betrieb von E-Ladestationen für Mieter auf Ihrem Grundstück entstehen.
Nach starken Schneefällen taut es leicht. Ohne dass der Hausbesitzer es bemerkt, löst sich vom Dach seines Mehrfamilienhauses eine schwere Dachlawine (Eis und Schnee). Sie stürzt direkt auf einen Spaziergänger und beschädigt zudem ein parkiertes Auto.
Da kein Schneefanggitter installiert war, bejahte das Gericht die Werkeigentümerhaftung des Hausbesitzers.
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