Ohne geht es nicht: Vergleichen Sie jetzt die Prämien für Ihr Auto, fordern Sie den Versicherungsnachweis an und sparen Sie bis zu 40%.
In der Schweiz ist die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben (SVG). Ohne einen elektronischen Versicherungsnachweis (eVB) erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt keine Autonummer.
Ein Unfall im Strassenverkehr passiert oft in Sekundenbruchteilen. Die Auto-Haftpflicht übernimmt die finanziellen Folgen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug andere Personen verletzen oder deren Eigentum (z.B. andere Autos) beschädigen.
Elektronischer Nachweis
Sobald Sie sich für ein Angebot entscheiden, sendet der Versicherer den Versicherungsnachweis direkt elektronisch an Ihr Strassenverkehrsamt. Die Einlösung geht so innerhalb von Minuten.
Einsteigen, losfahren und sich keine Sorgen machen.
Diese Schäden übernimmt Ihre Auto-Haftpflicht an Drittpersonen und deren Eigentum.
Heilungskosten, Pflegekosten, Schmerzensgeld und Erwerbsausfall bei Verletzung oder Tötung von anderen Verkehrsteilnehmern.
Reparaturkosten für fremde Autos, Velos, Gebäude, Leitplanken oder Verkehrsschilder, die Sie beschädigt haben.
Aufräum- und Sanierungskosten, wenn z.B. bei einem Unfall Benzin oder Öl ausläuft und ins Erdreich gelangt.
Bei ungeklärter Schuldfrage wehrt die Versicherung unberechtigte Ansprüche der Gegenseite für Sie ab (Gerichts-/Anwaltskosten).
Die Standard-Haftpflicht deckt Drittschäden. Mit diesen intelligenten Zusatzmodulen schützen Sie sich selbst vor hohen Kosten.
Überfahren eines Stoppschilds oder Navi-Bedienung am Steuer? Verhindert, dass die Versicherung bei Grobfahrlässigkeit Regress auf Sie nimmt.
Die Rettung bei Pannen oder Unfällen. Übernimmt europaweit Abschleppdienst, Bergung und Weiterreise (Ersatzfahrzeug).
Sichert Ihre Prämienstufe. So steigt Ihre Prämie nach dem ersten Schadenfall pro Jahr nicht automatisch an.
Herr Weber ist kurz abgelenkt und fährt am Stauende auf das vordere Fahrzeug auf. Das fremde Auto hat einen Rahmenschaden und die Fahrerin erleidet ein Schleudertrauma und fällt zwei Wochen bei der Arbeit aus.
* In der CH-Autohaftpflicht gilt für Personen ab 25 Jahren i.d.R. ein Selbstbehalt von 0 CHF.
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