Gebäudehaftpflicht Schweiz Immobilien
Für Renditeobjekte & Stockwerkeigentum

Ihr Gebäude, sicher.
Ihre Rendite, geschützt.

Als Gebäudeeigentümer haften Sie für Schäden an Mietern und Passanten – unabhängig von Ihrem Verschulden. Vergleichen Sie jetzt Spezialtarife für Immobilien.

Die Werkeigentümerhaftung (Art. 58 OR)

Die Kausalhaftung kennt keine Ausnahmen

In der Schweiz gilt für Gebäudeeigentümer das Prinzip der strikten Kausalhaftung. Das bedeutet: Sie haften für Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt oder Konstruktionsfehler an Ihrem Gebäude entstehen, selbst wenn Sie davon gar nichts wussten.

Vom vereisten Gehweg über den defekten Lift bis hin zum herabfallenden Dachziegel: Die Gebäudehaftpflicht schützt private Vermieter, institutionelle Anleger und Stockwerkeigentümergemeinschaften (STWEG) vor finanziellen Ansprüchen.

Schutz für die Verwaltung (Hauswart)

Handlungen von Personen, denen Sie den Unterhalt übertragen haben (Liegenschaftsverwaltung, Hauswart, Reinigungsfirma), sind in der Gebäudehaftpflicht automatisch mitversichert.

Gebäudeverwaltung und Unterhalt

Ein nicht funktionierendes Treppenlicht kann zu Millionenklagen führen.

Abdeckung

Das leistet die Gebäudehaftpflicht

Neben der Regulierung von Schäden wehrt die Gebäudehaftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche für Sie ab (passiver Rechtsschutz).

Personenschäden

Mieter oder Besucher verletzen sich durch ungesicherte Treppen, herabfallende Fassadenteile oder Eisglätte auf den Zufahrtswegen.

Sachschäden an Dritten

Ein Dachziegel löst sich bei einem Sturm und zerstört das geparkte Auto eines Mieters oder Nachbarn.

Aufzüge & Technik

Gefahren durch den Betrieb von Liftanlagen, Rolltreppen, Tiefgaragentoren oder Schrankenanlagen sind voll mitversichert.

Gewässerschutz

Auslaufendes Heizöl aus Tankanlagen im Keller verunreinigt das Grundwasser. Die Sanierungskosten gehen oft in die Millionen.

Stockwerkeigentum (STWEG)

Besonderheiten für Gemeinschaften

Sind Sie Teil einer STWEG, ist die Gebäudehaftpflicht für die Gemeinschaftsteile (Dach, Fassade, Treppenhaus, Garten) unverzichtbar.

Versichert als Ganzes

Die Gemeinschaft wird als juristische Person versichert. Dies schützt das persönliche Vermögen der einzelnen Eigentümer.

Allmählichkeitsschäden

Schäden, die durch allmähliche Einwirkung (z.B. Feuchtigkeit, Schimmelbildung durch eine defekte Regenrinne) am Nachbargebäude entstehen.

Alternative Energien

Betrieb von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen (Geothermie) und Ladestationen für Elektroautos in der Tiefgarage.

Fallbeispiel: Der vereiste Gehweg

Morgens um 07:00 Uhr rutscht eine Mieterin vor dem Mehrfamilienhaus auf einer nicht gesalzenen Eisplatte aus. Sie bricht sich das Handgelenk so schwer, dass sie drei Monate nicht in ihrem Beruf als Grafikerin arbeiten kann.

Arztkosten & Verdienstausfall 35'000 CHF
Kosten für den Gebäudeeigentümer 0 CHF (abzgl. Selbstbehalt)

Das Argument des Eigentümers, der Hauswart hätte streuen müssen, schützte ihn rechtlich nicht. Die Versicherung übernahm den Fall.

Jetzt Offerte anfordern

Häufige Fragen zur Gebäudehaftpflicht

Ist die Gebäudehaftpflicht dasselbe wie die Gebäudeversicherung?
Nein. Die Gebäudeversicherung (in den meisten Kantonen obligatorisch) deckt Schäden an Ihrem Gebäude (Feuer, Sturm, Elementar). Die Gebäudehaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Ihr Gebäude anderen (Menschen oder fremden Sachen) zufügt. Sie ist zwingend nötig, um sich vor Schadenersatzforderungen zu schützen.
Ich habe einen Hauswart engagiert. Haften nicht dieser oder die Liegenschaftsverwaltung?
Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Geschädigte haben gemäss Gesetz das Recht, direkt den Werkeigentümer (also Sie) zu belangen. Sie müssten beweisen, dass der Hauswart schuld ist. Die Gebäudehaftpflicht übernimmt die Zahlung an den Geschädigten sofort und führt danach den Regress (Rückforderung) beim Hauswart durch, falls dieser nachweislich geschlampt hat.
Welche Deckungssumme wird empfohlen?
Da bei schweren Personenschäden (z.B. Invalidität durch einen Sturz) Forderungen in Millionenhöhe entstehen können, empfehlen Schweizer Versicherer eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Franken pro Schadenereignis, besser 10 Millionen Franken.

Ihre Rendite absichern.

Vergleichen Sie jetzt die besten Angebote für Ihre Immobilie und schützen Sie sich vor den teuren Folgen der Werkeigentümerhaftung.

Jetzt Vergleich starten
Versicherungsnetzwerk

Vergleich mit starken Schweizer Partnern

Wir arbeiten ausschliesslich mit etablierten Versicherungsgesellschaften aus der Schweiz – transparent, unabhängig und ohne Bevorzugung.

Allianz
AXA
Zurich
Baloise
CSS
Generali
Keine Exklusivverträge · Neutraler Vergleich · Anbieterabhängige Prämien